Verleumdung ist ein Straftatbestand

Verleumdung ist laut Strafgesetzbuch (§ 187 StGB) eine Straftat. Sie ist von Straftatbeständen derselben Kategorie wie Beleidigung oder übler Nachrede abzugrenzen.

Das gilt auf jeden Fall wenn die Verleumdung eine Person trifft. Es gibt aber auch schon etliche Beipiele wo auch die Verleumdung von Sachverhalten einen Straftatbestand darstellt. Ein großes Gebiet ist in Deutschland der Nationalsozialismus und seine Greuel. Und ich denke, dass das auch richtig so ist!

Es gibt inzwischen einen neuen Bereich, der viele zu berücksichtigende Aspekte enthält die ein neu zu erschaffendes Gesetz nötig machen: die Verleumdung des Klimawandels und der notwendigen Maßnahmen um diesen so weit es noch geht zu begrenzen. Der Klimawandel bedroht unseren gesamten Planeten und alles was auf ihm derzeit lebt. Die Folgen sind gewaltig und betreffen jedes Land, jeden Menschen. Einen wesentlichen Anteil am schleppenden Fortgang der Maßnahmen zur Bekämpfung bilden Falschinformation, Verharmlosung, Verleumdung. Damit bedrohen die drei letztgenannten viele Millionen Leben. Mein Rechtsverständnis sieht daher eine gute Chance, dass eine Verleumdung, Verharmlosung und Desinformation des Klimawandels als Straftat eingestuft werden kann. Ebenso wären auch Zusätze beim Verkauf von Artikeln denkbar. Auf jeder Zigarettenschachtel sind Bilder und Texte über die unstrittig negativen Auswirkungen des Rauchens zu sehen. Zusätzlich ist Werbung für Tabakartikel verboten. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auch Werbung für Verbrennermotor angetriebene Fahrzeuge verboten werden könnte und dass solche Fahrzeuge mit ebensolchen Hinweisen versehen werden müssen. Das kann man dann auch noch auf alles andere was mit fossiler Energie angetrieben wird ausweiten (Heizungen etc.). Die Propagandamaschine der fossilen Industrie ist mächtig. Um sie zu blockieren braucht es Novellierungen auf breiter Front.